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Referendariat Artikel
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Referendariat bzw. Referendarzeit ist allgemein die Nennung für einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt, der auf ein in der Regel mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium folgt, selbst aber kein Teil des Studiums mehr ist. Das Referendariat endet wiederum mit einer Staatsprüfung (2. Staatsexamen) und berechtigt den Absolventen zu dem Tragen des heute allerdings kaum noch benutzten Titels Assessor.
Einem Referendariat müssen sich Anwärter für den höheren Beamtendienst, insbesondere Lehramtsanwärter (sog. "Vorbereitungsdienst für das Lehramt", z.B. an Gymnasien) und Juristen (sog. "juristischer Vorbereitungsdienst") unterziehen. Die Referendarzeit dauert, je nach Bundesland unterschiedlich, ungefähr zwei Jahre.
Aus Kostengründen haben beinahe alle Bundesländer das Referendariat, das ursprünglich ein Dienstverhältnis als Beamter auf Widerruf darstellte, in ein sog. "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" mit kleineren Bezügen und ohne Verleihung des Beamtenstatus umgewandelt.
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Im Bereich der Lehramtsausbildung tragen die Auszubildenden in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Studienreferendar". Sie leisten in der Regel regulären Schulunterricht.
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Technisches Referendariat | |
Weniger bekannt als juristisches Referendariat und Lehramtsreferendariat ist das technische Referendariat, bei dem Hochschulabsolventen verschiedenster technischer Fachrichtungen die Gelegenheit zur Weiterqualifikation erhalten. Angeboten wird das technische Referendariat in den Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Stadtbauwesen , Maschinentechnik , Elektrotechnik, Straßenwesen , Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Landespflege sowie Umwelttechnik/Umweltschutz. Mit Ausnahme der Länder Bayern und Baden-Württemberg werden die Prüfungen zenral vom "Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten" abgenommen.
Durch das Referendariat wird die laufbahnrechtliche Befähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst erworben. Damit haben die Absolventen später gute Chancen, sich für Leitungspositionen zu qualifizieren. Während diese Befähigung ursprünglich ca. in dem öffentlichen Dienst eine Bedeutung hatte, kommen heute viele Absolventinnen und Absolventen auch in gehobenen Positionen der privaten Wirtschaft unter.
Zudem bietet das technische Referendariat – ergänzend zu den verbesserten Karrierechancen – eine sehr gute Möglichkeit, sich praxisnah in die Handlungsfelder des jeweiligen Fachgebietes einzuarbeiten und das in dem Studium erworbene Fachwissen erheblich auszuweiten. In dem technischen Referendariat werden vor allem umfassende Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Mitarbeiterführung vermittelt.
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